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Betreuungsgeld

Betreuungsgeld HP KB

Eltern, deren Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren wurde und das in keiner öffentlich geförderten Einrichtung betreut wird, haben ab Donnerstag, 01. August 2013, Anspruch auf ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro pro Monat. 

Ab August 2014 erhöht sich der Betrag auf 150 Euro. Für das Stadtgebiet Göttingen liegt die Zuständigkeit bei der Elterngeldstelle, die im Internet unter www.goettingen.de > Rathaus & OB > Dienstleistungen > Eltern- und Betreuungsgeld alle wichtigen Informationen rund um die Leistung zur Verfügung stellt.


Das Betreuungsgeld wird vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats gewährt. Die Förderung kann für jedes Kind beantragt werden, das im Haushalt lebt und für dessen Betreuung die Eltern keine öffentlichen Einrichtungen nutzen.


Weitere Auskünfte gibt Melina Heßing von der Elterngeldstelle, Zimmer 3333 im Nebengebäude des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1-4, Eingang "Reinhäuser Landstraße", unter der Rufnummer 0551 / 400 - 2869 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Quelle: Stadt Göttingen

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