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Anmeldungen für das Schuljahr 15/16 im Mai

Anmeldungen für das Schuljahr 15/16 im Mai HP KB

Auf die frühen Termine für die Anmeldung der Erstklässler hat die Göttinger Stadtverwaltung aufmerksam gemacht. Die Anmeldungen der Kinder, die im Schuljahr 2015/2016 schulpflichtig werden, finden am Montag und Dienstag, 12. und 13. Mai 2014, in den städtischen Grundschulen statt. Die Eltern werden von den zuständigen Grundschulen informiert.


Anlass für diese frühen Termine sind Förderprogramme für Kinder, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz beginnen diese Maßnahmen bereits ein ganzes Jahr vor dem Einschulungstermin.

Die Anmeldetermine im Mai 2014 gelten für Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden und somit schulpflichtig werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und sozialen Voraussetzungen erfüllen. Die Schulpflicht für diese Kinder beginnt dann mit der Aufnahme in die Schule.

Kinder, die für das Schuljahr 2014 / 2015 zurückgestellt worden sind,müssen jetzt erneut angemeldet werden.

Bei der Anmeldung werden grundsätzlich die Vorlage einer Geburtsurkunde und die Vorstellung der Kinder erwartet. Der genaue Einschulungstermin nach den Sommerferien 2014 wird noch bekannt gegeben. Die Erziehungsberechtigten werden auch über den Beginn einer gegebenenfalls notwendigen Sprachfördermaßnahme informiert.

Quelle: Stadt Göttingen

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