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Benutzungspflicht für Radwege wird teilweise aufgehoben

Benutzungspflicht für Radwege wird teilweise  aufgehoben HP KB

In Göttingen dürfen Radfahrer/innen künftig häufiger auf der Straße fahren. Die Radwegebenutzungspflicht wird vermehrt aufgehoben, die blauen Schilder mit weißem Fahrrad  abgebaut und durch Radweg-Symbole auf der Fahrbahn ergänzt. Radfahrer/innen können häufiger selber entscheiden, ob sie die Straße oder den Radweg benutzen. Ab sofort gilt diese Regelung im Stadtgebiet für die Radwege am Elliehäuser Weg, Hagenweg, an der Ernst-Ruhstrat-Straße, der Industriestraße, der Stresemannstraße und am Rosdorfer Weg.


Aufgrund  veränderter Verkehrsgewohnheiten, der örtlichen Beschaffenheit von Radwegen, neuer Erkenntnissen der Verkehrsunfallforschung sowie eines Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09) wird bundesweit die Radwegbenutzungspflicht überprüft. Danach darf eine Radwegbenutzung nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt.


Alle Radwege in Göttingen wurden im Zusammenwirken von Verwaltung, Polizei und Verkehrsverbänden überprüft. Der Rat der Stadt Göttingen hat anschließend im September 2013 die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf den betreffenden Wegen beschlossen. Die Umgestaltung vor Ort erfolgt Zug um Zug, d. h. die überflüssigen Radwegschilder werden abgebaut und entsprechend den Gegebenheiten Markierungen bedarfsgerecht verändert. Radwege, die nicht mehr benutzt werden müssen, bleiben als so genannter "anderer Radweg" (einschl. Winterdienst) erhalten und können, müssen aber nicht genutzt werden.


Wenn ein bislang gemeinsamer Geh- und Radweg aufgehoben wird, ist dies künftig ein Gehweg. Sollen auch hier die Radfahrer wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder auf bisherigen Radweg fahren wollen, so wird der Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" beschildert. Radfahrer /innen müssen in dann auf Fußgänger/innen besondere Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit dem Verhalten anpassen.
Am einfachsten merkt man sich: Ist ein Radweg benutzungspflichtig, dann steht dort das runde blaue Schild mit weißem Fahrrad-Symbol. Fehlen die blauen Schilder, dann dürfen Radfahrer/innen die Fahrbahn benutzen. Ansonsten gelten die allgemein gültigen Regeln des Straßenverkehrs (StVO).

 

Quelle: Stadt Göttingen

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